Allgemeine Geschäftsbedingungen SR Equipment /Ulf Blomqwist

§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteile aller Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber. Hiervon abweichende Bedingungen gelten nur, wenn diese von beiden Seiten ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.

§ 2 Lieferzeiten
Lieferzeit und Liefertermine gelten stets als unverbindlich und angenähert, außer es werden ausdrücklich Fix-Liefertermine schriftlich vereinbart. Die Festsetzung von Lieferterminen setzt die Abklärung aller hierfür relevanter technischer Fragen voraus. Bei nachträglich vorgenommenen vertraglichen Ergänzungen oder Änderungen beginnen die Lieferzeiten neu zu laufen. Gleiches gilt, sollten seitens des Bestellers die für die Anlieferung oder Montage nötigen Voraussetzungen nicht geschaffen sein. Bei Annahmeverzug haftet der Auftraggeber für die hieraus entstehenden Kosten. In Fällen höherer Gewalt sowie durch verursachte Verzögerungen Dritter, z.B. Spediteure oder beauftragte Hersteller, sind angemessene Verlängerungen von Lieferzeiten und Lieferterminen vorbehalten.

§ 3 Lieferbedingungen
Preise gelten ab Lager in Paderborn. Auslieferung an Auftragsgeber beziehungsweise an Endkunden unfrei. Berechnung nach Aufwand. Aufstellung und/oder Montage wird zusätzlich berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind in EURO ausgestellt. Beim Verkauf durch den Internet-Shop gilt ausschließlich Barzahlung, bzw. Vorkasse oder Nachnahme. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto, wenn nicht Anderes auf der Auftragsbestätigung schriftlich angegeben ist. Bei Zahlungsverzug werden Bearbeitungsgebühren von € 5,00 pro Vorgang zusätzlich in Rechnung gestellt. Verzugszinsen können ohne Mahnung ab Tag der Fälligkeit in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontosatz in Rechnung gestellt werden.

§ 5 Gewährleistung
Für Haftung, Mängelrügen und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Gewährleistungspflichten entfallen, wenn Fehler nicht fristgerecht angezeigt wurde, sowie bei unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung. Siehe auch Garantievorschriften in respektive Produktkatalog.
Irrtum vorbehalten. Sämtliche Angaben zu Preisen, Maßen, Farben und technischen Daten stehen unter Vorbehalt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt, Rücktritt, Verwertung, Freigabe
§ 6.1 SR-Equipment behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zu vollständigen Bezahlung (samt allen Nebenkosten, z.B. Wechselumkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) vor. Bei Kaufleuten gilt dies in Bezug auf alle aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunde entstanden oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, bis zur erstmaligen Erfüllung aller offenen Ansprüche. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
§ 6.2 Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und zu verarbeiten.
§ 6.3 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie inkl. MwSt.), die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist, tritt der Kunde bereits jetzt an SR-Equipment ab, SR-Equipment nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 6.4 Die Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für SR-Equipment vorgenommen ohne dass daraus Verbindlichkeiten für SR-Equipment erwachsen können. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Bearbeitung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
§ 6.5 Bei Einbau in fremde Waren durch die Kunde wird SR-Equipment Miteigentümer an den neuentstandenen Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
§ 6.6 Wird die von SR-Equipment gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an SR-Equipment ab, SR-Equipment nimmt die Abtretung an. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde TR-Equipment anteilmäßig Miteigentum überträgt.
§ 6.7 Der Kunde verwahrt das entstandene Alleineigentum oder Miteigentum kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für SR-Equipment.
§ 6.8 Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn an SR-Equipment ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. SR-Equipment nimmt die Abtretung an.
§ 6.9 Die Entgegennahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Der Eigentumsvorbehalt und die Gegenforderung von SR-Equipment erlöschen erst mit der endgültigen und verlustfreien Gutschrift des Schecks.
§ 6.10 Es ist uns gegenüber Kaufleuten gestattet, die Ware vor Erlöschen des Eigentumsvorbehalts jederzeit zu besichtigen oder besichtigen zu lassen.
§ 6.11 Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. SR-Equipment kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. SR-Equipment ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
§ 6.12 Soweit der Verzug sich über mindestens zwei Raten erstreckt und nicht unverschuldet durch den Kunden entstanden ist, kann SR-Equipment weiter die sofortige Herausgabe der Ware fordern; dies gilt bei anderen als Verbraucherkreditgeschäften im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Kaufleuten ist SR-Equipment in diesem Fall zur Verwertung der Sache unter Anrechnung auf den geschuldeten Kaufpreis berechtigt.
§ 6.13 Sollte die Ware vor Erlöschen des Eigentumsvorbehalts gepfändet oder bei sonstigen Eingriffen Dritter oder sollte die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über Vermögen des Kunden beantragt werden, so hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
§ 6.14 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, ist SR-Equipment verpflichtet, auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben.
§ 6.15 Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sicher zu lagern und ab dem Wert von € 3000.- von dem Kundem gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden bereits jetzt an SR-Equipment abgetreten. SR-Equipment nimmt diese Abtretung an.


§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn oder ein anderer Ort unserer Wahl, in jedem Fall findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehender Bedingungen unwirksam oder ungültig sein, ist die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, also nur wenn Sie als Privatperson etwas kaufen.

3. Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) oder bei Bestellung einer Sache, Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache, widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten nach Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Skandinavian Rehabilitation Equipment
(SR Equipment)
Inh.: Ulf Erik Blomqwist
Dessauer Str. 14a
D-33106 Paderborn
E-Mail: post@srequipment.de
Fax.: 05251-874490

Widerrufsfolgen:
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Bei Sachlieferung haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Nichtbestehen des Widerrufsrechts:
Es gelten gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB), wobei wir uns vorbehalten, uns Ihnen gegenüber auf folgende Regelungen zu berufen:
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Gleiches gilt für Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, wenn die Ware entsiegelt wurde.

Ende der Widerrufsbelehrung!